Hadith · Der Text, genau wie in der freigegebenen Sammlung

Nahj al-Balāgha, Band 1, Teil 3: الحكم, Spruch 479: شر الأصحاب يقتضي التكلف

2 Absätze

In der Quelle: Teil 3, Kapitel 479

Der Text, wie seine Quelle ihn veröffentlicht hat
Wir zeigen den Text jeder Überlieferung so, wie seine Quelle ihn veröffentlicht hat, und haben nichts daran geändert. Siraj hat diese Überlieferungen nicht bewertet und zeigt nichts über ihre Verlässlichkeit.

Eine Übersetzung in dieser Sprache gibt es noch nicht.

  1. Überlieferung 612

    ٤٧٩. وَقَالَ (عليه ‏السلام): شَرُّ الْإِخْوَانِ مَنْ تُكُلِّفَ لَهُ.

  2. Überlieferung 613

    قال السيد الرضي: لأن التكليف مستلزمٌ للمشقة، وهو شرٌ لازمٌ عن الأخ المتَكلّفِ له، فهو شرُّ الإخوان.